Frequently Asked Questions


Jahrelang haben Kindergärten und Chöre Noten für ihre Kinder einfach kopiert und niemand hat sich daran gestört. Erst in den letzten Jahren hat es sich bedauerlicherweise durchgesetzt, dass die VG Musikedition (vertreten durch die GEMA) derartige Verwendungen in Rechnung stellt und die Kindergärten ermahnt Gebühren zu zahlen.
Viele Kindergärten können sich dies aber nicht leisten. Zudem sind sie mit dem Verwaltungsaufwand (Dokumentation der Kopien) überfordert - die Folge wäre der Zusammenbruch der musikalischen Früherziehung unserer Kinder.

Aber warum müssen Kindergärten zahlen? Musik ist prinzipiell urheberrechtlich geschützt, das gilt nicht nur für Tonaufnahmen (bsp. MP3s oder CDs) sondern eben auch für die zugehörigen Noten. Dazu kommt noch, dass nicht nur die Musik selbst geschützt ist, sondern auch das Arrangement und unter Umständen der Notensatz selbst. Das heißt, selbst wenn ein Musikstück "gemeinfrei" ist (also niemandem mehr gehört, beispielsweise traditionelle Kinderlieder) darf das Notenblatt selbst eventuell noch nicht kopiert werden. Ein Kindergarten müsste also prüfen ob das Stück gemeinfrei ist und das vorhandene Notenblatt selbst kein geschütztes Arrangement darstellt bevor er es kopieren darf.

Das Projekt Kinder wollen singen sammelt deshalb gemeinfreie, freigegebene oder speziell lizensierte Musikstücke, setzt sie neu und bietet die Noten zum Download an.

Das unterliegt den Regeln der §64ff UrhG:

  1. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers.
  2. Sind mehrere Personen an dem Werk beteiligt, so erlischt es siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers.
  3. Liedtexte unterliegen den gleichen Regeln – d.h. wenn der Text eines Stückes nicht vom Komponisten stammt oder er später verändert wurde gilt dafür eine separate Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Texters.
  4. Entsprechendes gilt auch für Arrangements von Liedern
  5. Auch die anonymen und pseudonymen Werke unterliegen nach § 66 I UrhG der 70 jährigen Schutzfrist (nach Veröffentlichung wenn der Urheber nicht bekannt ist, ansonsten wiederum 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers)

Vereinfacht gesagt: Wenn Komponist und Texter eines Musikstücks länger als 70 Jahre tot sind, so ist das Lied gemeinfrei. Sobald das gegeben ist, stellen wir das Lied gerne hier ein. Es gibt an Arrangements, Zusammenstellungen oder einem Notensatz wieder Urheberrechte – deshalb veröffentlichen wir hier nur selbst erstellte Zusammenstellungen und eigens für dieses Projekt erstellte Notenblätter.

 

Die GEMA unterhält eine Musikrecherche-Datenbank bei der im Zweifelsfall auch nachgeschaut werden kann.

Unter bestimmten Umständen ja. Wir möchten, dass alle hier veröffentlichten Musikstücke tatsächlich beliebig ausgedruckt werden können. Das gilt natürlich für Musikstücke bei denen uns die Komponisten die entsprechenden Rechte schriftlich freigeben. Es gilt auch für Musikstücke, die unter der Creative Commons Lizenz freigegeben sind (die Lizenzhinweise finden sich dann auf den Notenblättern).

Zuerst einmal vielen Dank dafür! Am Besten schreibst Du uns eine E-Mail an musik@kinder-wollen-singen.de.

Ideal wäre es, wenn Du das Lied unter eine CreativeCommons-Lizenz (CC) stellen würdest. Welche davon es ist überlassen wir ganz Dir.

Falls Du das nicht möchtest, gibt es noch einen zweiten Weg: Wir brauchen für eine Verwendung deine schriftliche Zusicherung, dass Du/Ihr der (alleinige/alle) Urheber des Werkes bist und dass Du uns die Rechte einräumst das Musikstück hier zu veröffentlichen. Bei Werken die von mehreren Personen erstellt wurden brauchen wir eine entsprechende Erklärung von jedem Urheber! Eine Beispiellizenz wird hier in Kürze folgen, eingeschlossen werden muss aber das Recht, dass Besucher dieser Seite das Musikstück (Noten und Text) herunterladen können und es beliebig oft ausdrucken und kopieren dürfen. Natürlich nennen wir gerne den Namen des oder der Komponisten und Texter und verlinken auf die zugehörige Webseite. Dieses Recht kann widerruflich erteilt werden - wenn Du uns diese Erlaubnis entziehen willst, kannst Du das also machen – wir benötigen nur ein paar Tage Zeit um Noten wieder von der Webseite zu entfernen und zu kontrollieren, dass sich das Lied nicht in alten Sammlungen findet. Diese Widerrufsmöglichkeit hat eine Einschränkung: Wir können nicht dafür sorgen, dass jeder der sich das Lied heruntergeladen hat darüber informiert wird. Wir müssen also darauf bestehen, dass das Recht das Musikstück ausdrucken und kopieren zu dürfen unberührt bleibt, wenn das Lied vor dem Widerruf heruntergeladen wurde.

Nein. Zum einen wollen wir erst einmal nur Kinderlieder sammeln und zum Anderen müssen wir prüfen ob das Stück auch wirklich von uns verwendet werden darf. Das kann erst einmal ein paar Tage dauern und wenn wir uns nicht sicher sind, werden wir aus Haftungsgründen lieber darauf verzichten müssen.

  • Registriere Dich links und melde Dich an.
  • Wähle dann "Lied eintragen"
  • Fülle das Formular aus soweit Du Daten hast.
  • Setze bei "Status" [unter Vokabular] wie der Bearbeitungsstand ist [Siehe unten]
  • Fertig.

Bearbeitungszustände:

  • - in Bearbeitung:  Du setzt gerade das Lied, zeigst damit aber anderen unter "Lieder in Bearbeitung", dass das Lied schon existiert.
  • - Fertig: Du hast alles hochgeladen und wartest auf die Freigabebestätigung
  • - in Ãœberprüfung [wird vom Moderator gesetzt]

 

Musescore ist ein einfach zu bedienendes OpenSource-Programm zum setzen von Musik. Es ist für eine ganze Reihe von Betriebssystemen erhältlich, darunter Windows, Linux und Mac OS.

Zwar haben wir noch keine Anleitung dafür erstellt, aber im Musescore-Handbuch findet sich dazu etwas.

  1. Neue Partitur erzeugen
  2. Noteneingabe
  3. Liedtext
  4. Akkordnamen
  5. Taktstriche
  6. Editiermodus

Damit dürften die wichtigsten Punkte erklärt sein. Am einfachsten ist es eine neue Partitur anzufangen und dort Liedtitel, Komponist, Texter und Lizenz einzutragen. Dann wählt ihr Tonart und Takt aus (vgl. Neue Partitur erzeugen) und klickt auf "Abschließen".

Die leere Partitur wird angezeigt. Wenn ihr auf einen Taktstrich klickt und ENTER drückt, wird an dieser Stelle ein Zeilenumbruch eingefügt. Mit STRG+ENTF könnt ihr einen Takt löschen und mit EINFG einen neuen einfügen.

Im Noteneingabemodus (vgl. Noteneingabe) könnt ihr Noten eingeben. Wenn ihr damit fertig seid drückt ESC um den Noteneingabemodus zu verlassen. Danach klickt auf die erste Note und wählt EINFÜGEN > TEXT > LIEDTEXT (vgl. Liedtext) und gebt einfach den Liedtext ein. Mit LEERTASTE springt ihr zur nächsten Note (ebenso mit dem Bindestrich -).

Seid ihr auch damit fertig, könnt ihr noch Akkorde hinzufügen - klickt auf eine Note beim Akkordwechsel und wählt EINFÜGEN > TEXT > AKKORDNAME und gebt den Akkordnamen ein.

Wenn ihr Lust habt, könnt ihr noch eine Note in der untersten Notenreihe auswählen, einen Systemtext hinzufügen und dort den Liedtext einfügen. Dann könnt ihr den Text unter die Noten verschieben.

Zum Abschluss noch ein Doppelklick auf die Lizenzangaben ganz unten auf der Seite – dort könnt ihr beispielsweise folgendes eintragen (wenn das Lied gemeinfrei ist):

Gemeinfrei
Kann beliebig weitergegeben, vervielfältigt und verwendet werden.

Gesetzt für www.kinder-wollen-singen.de von [Name]

Es gibt eine ganze Reihe von Softwareprodukten, mit denen Lieder gesetzt werden können. Verwendbare OpenSource-Projekte wären beispielsweise LilyPond oder Musescore. Auch mit LaTeX können Lieder gesetzt werden. Wenn ihr Probleme damit habt, könnt ihr uns einfach eine E-Mail schicken.

Natürlich nehmen wir auch gerne Lieder die mit anderer Software gesetzt sind. Falls wir weitere Dateiarten freischalten sollen, sagt uns Bescheid.